Finanzbuchhaltung
Bücher führen. Grundlagen schaffen.
„Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“ (§ 238 HGB)
Sie betrachten Buchführung auch nur als lästige Pflicht? Nutzen Sie die Möglichkeiten, die sich aus der pflichtgemäßen Erstellung der Buchhaltung ergeben: aussagekräftige unterjährige Auswertungen, die Ihnen auch vor Fertigstellung des Jahresabschlusses bei der Steuerung ihres Unternehmens helfen können. Ob als „Komplett-Service“ (Sie bringen uns einmal im Monat Ihre vorsortierten Belege und Auszüge, wir übernehmen den Rest…) oder arbeitsteilig (z.B. Erfassung der von Ihnen vorkontierten Belege): eine gute Buchhaltung kann heute mehr sein als nur Pflichtaufgabe, sondern ein effektives Kontroll- und Steuerungsinstrument.
Im Rahmen unserer Tätigkeit können wir je nach Bedarf z.B. folgende Auswertungen für Sie erstellen: Summen- und Saldenliste, Erfolgsrechnungen mit Vorjahresvergleich, Offene-Posten-Listen oder auch Branchenvergleiche. Die Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen und deren Einreichung in elektronischer Form gehört selbstverständlich auch zu unseren Dienstleistungen in diesem Bereich.