Jahresabschlüsse
Wissen, wo man steht. Sicher unternehmen.
Ihr Jahresabschluss ist mehr als nur handels- und steuerrechtliche Gewinnermittlung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften für Ihr Unternehmen, der fertig erstellte Abschluss ist immer auch gleichzeitig Visitenkarte für Ihre Firma und unerlässlich als Grundlage für weitere betriebswirtschaftliche Beratung und Planung für die Zukunft. Er soll außerdem Instrument der Dokumentation und Kontrolle für die Erreichung der leistungswirtschaftlichen Ziele Ihres Unternehmens sein.
Wir erstellen für Sie und mit Ihnen Ihren Jahresabschluss unter Berücksichtigung bilanzpolitischer Ziele und Möglichkeiten. Je nach Rechtsform bzw. nach Maßgabe handels- und steuerrechtlicher Vorschriften kann dies in Form einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder für Freiberufler und kleinere Betriebe in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG sein. Soweit gesetzlich gefordert oder von Ihnen gewünscht, erstellen wir auch Anhang und Lagebericht für Ihren Jahresabschluss.
Für Kapitalgesellschaften sowie publizitätspflichtige Personengesellschaften übernehmen wir selbstverständlich auch die Einreichung Ihrer Jahresabschlussdaten beim elektronischen Bundesanzeiger, soweit dies vom 2007 eingeführten „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) gefordert wird.